Aufsichtsräte, Vorstände, Geschäftsführer und Beiräte, aber auch leitende Angestellte, Betriebsleiter oder Generalbevollmächtigte haften unter Umständen persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person aus Ihrem Unternehmen für einen Vermögensschaden im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit in Anspruch genommen werden, kann mit einer D&O-Versicherung vorgesorgt werden. Die D& O Versicherung prüft im Schadenfall die Sach- und Rechtslage, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und befriedigt berechtigte Ansprüche.
Eine D&O-Versicherung mit ausreichender Deckungssumme sichert den Fortbestand des Unternehmens, da hohe Schadensummen in Haftungsfällen bei den Verantwortlichen kaum vollstreckt werden können.
Versicherungsschutz besteht für gegenwärtige, ehemalige und zukünftig bestellte Mitglieder der geschäftsführenden Organe, der Aufsichtsorgane der Versicherungsnehmerin und deren Tochterunternehmen. Außerdem besteht Versicherungsschutz für leitende Angestellte.
Die D&O-Versicherung gibt finanzielle Rückendeckung, damit das berufliche Risiko nicht zu einem persönlichen wird.
Die Gründe, persönlich in die Haftung genommen zu werden, sind zahlreich. Sie reichen von der mangelhaften Überwachung von Mitarbeitern, der Übernahme anderer Gesellschaften für einen überhöhten Preis über die Kreditgewährung ohne bankübliche Sicherheiten hin bis zur unzureichenden Liquiditätskontrolle, der Falschverwendung von Fördermitteln oder der falschen Einschätzung des Personalbedarfs. Und die Liste ist noch viel länger. Die D&O-Versicherung schützt Sie und Ihr persönliches Vermögen vor Schadensersatzansprüche aus dem Innenverhältnis, wenn das Unternehmen Schadensersatz vom eigenen Management fordert. Und aus dem Außenverhältnis, wenn Wettbewerber, Insolvenzverwalter, Behörden oder Geschäftspartner das Unternehmen und seine Manager in die persönliche Haftung nehmen.
Die D&O-Versicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Manager und Aufsichtsorgane und wird deshalb auch Managerhaftpflicht-Versicherung bezeichnet. Hiermit werden sämtliche Managertätigkeiten, vom operativen Geschäft bis hin zu strategischen Entscheidungen, haftungsrechtlich abgedeckt. Sie schützt Ihr persönliches Vermögen auch bei gesamtschuldnerischer Haftung. Denn Manager haften auch für die Fehler ihrer Geschäftsleitungs-Kollegen. // Jetzt Kontakt aufnehmen!
Eine individuelle Prüfung der Versicherungssumme und der Bedingungen ist für den Abschluss einer D&O-Versicherung unabdingbar. Eine D&O-Versicherung mit ausreichender Deckungssumme sichert den Fortbestand des Unternehmens, da hohe Schadensummen in Haftungsfällen bei den Verantwortlichen kaum vollstreckt werden können. Es geht also auch um die Existenzsicherung des Unternehmens. Als Folge ergeben sich zudem oft langwierige Gerichtsprozesse, die auch ein öffentliches Interesse erzeugen. Negative Schlagzeilen führen zu Imageverlust und können so schnell auch Umsatzrückgänge zur Folge haben. Oberstes Ziel ist deshalb eine schnelle und vor allem außergerichtliche Einigung. Die Anwaltskosten sowie Kosten für ein Schiedsgerichts- oder Schlichtungsverfahren werden in aller Regel von der D&O-Police abgedeckt. So kann schnell und unbürokratisch geschlichtet werden und die Öffentlichkeit bleibt außen vor.
Auch die individuelle Prüfung möglicher Zusatzbausteine ist absolut angeraten. Eine schnelle, einfache Standardlösung kann im Schadenfall existenzbedrohend sein. // Jetzt Kontakt aufnehmen!
Wird ein Mitglied der Unternehmensleitung wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch genommen, deckt eine D&O-Versicherung die hohen Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines unbegründeten Anspruchs und die Versicherungsgesellschaft garantiert bei ausreichend hoher Deckungssumme den Schadensausgleich im Falle berechtigter Haftungsansprüche.
Es werden Schadensersatzansprüche aus dem Innen- und Außenverhältnis abgedeckt. Die meisten Haftungsfälle betreffen Streitigkeiten im Innenverhältnis, wenn das Unternehmen Schadensersatz vom eigenen Management fordert. Außenansprüche werden oftmals von Wettbewerbern, Insolvenzverwaltern, Behörden oder Geschäftspartnern gegen das Unternehmen und seine Manager geltend gemacht.
Im Schadenfall wird die Sach- und Rechtslage geprüft, unberechtigte Ansprüche abgewehrt und berechtigte Ansprüche beglichen.
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