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Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört für Ihren Handwerksbetrieb zu den wichtigsten Absicherungen. Komplikationen bei der Abwicklung von Schadenfällen zeigen jedoch immer wieder, dass es gerade auf diesem Gebiet oft Schwierigkeiten oder unentdeckte Lücken gibt. Schließlich ist die Materie nicht gerade einfach zu überblicken. Ein optimaler Versicherungsschutz bei Haftpflichtschäden kann mitunter die Rettung der Existenz bedeuten.
Leistungsstarke Deckung auf Sie zugeschnitten. Wählen Sie aus vielen Zusatzoptionen, um das für Sie passende Konzept zu stricken.
Damit Sie bei Ihren Versicherungen den Durchblick behalten und auf dem aktuellen Stand bleiben, bieten wir Ihnen regelmäßig den kostenlosen, unverbindlichen Versicherungs-Prüfservice an. Die spezialisierten Fachabteilungen überprüfen und analysieren professionell Ihren Versicherungsschutz.
Wir unterstützen Sie im Schadenfall aktiv und unbürokratisch, so dass Sie schnell an Ihr Geld kommen. Hausinterne Spezialisten unterstützen unsere Kundenberater, die Ihnen vor Ort persönlich zur Verfügung stehen. Über schlanke Prozesse mit unseren Produktpartnern erleben Sie maximalen Service.
Sie wissen, was Sie tun. Dennoch können Fehler passieren, die erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen und möglicherweise die eigene Existenz bedrohen. Deshalb geht es ohne Betriebshaftpflichtversicherung in der Regel für Steinmetze nicht.
Anbieter für Betriebshaftpflichtversicherungen gibt es viele. Doch ein effizienter Schutz ist entscheidend, für den Sie keine überteuerten Beiträge bezahlen, jedoch im Ernstfall umfassend abgesichert sind. // Jetzt Kontakt aufnehmen!
Grundsätzlich sind Schäden an Personen, Sachen und Vermögen versichert, die während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit geschehen.
Hier ist zwischen Vermögensfolgeschäden und reinen Vermögensschäden zu unterscheiden. Stolpert ein Kunde in Ihrem Betrieb, bricht sich das Bein und kann mehrere Wochen nicht arbeiten, resultieren daraus Behandlungskosten und ein Verdienstausfall, der Vermögensfolgeschaden(!), welcher von Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung bezahlt wird. Ein reiner Vermögensschaden entsteht z. B. wenn Ihr Geselle während einer Montage beim Kunden die falsche Sicherung abschaltet oder durch sonstiges Fehlverhalten eine Produktionsunterbrechung ohne Beschädigung einer Sache verursacht. Diese reinen Vermögensschäden ohne vorhergehenden Sachschaden sind i. d. R. vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ein Tätigkeitsschaden, auch Bearbeitungsschaden genannt, ist in der Regel ein Schaden an oder mit einer fremden Sache, der durch eine gewerbliche Tätigkeit entstanden ist. Somit ist die beschädigte Sache der bearbeitete Gegenstand selbst oder steht in unmittelbarer Beziehung zum Bearbeitungsobjekt. Einige Versicherer beschränken Tätigkeitsschäden in der Höhe oder schließen weitere Folgeschäden (z. B. den Produktionsausfall) aus.
Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die ein Handwerker verursacht hat. Was aber, falls ein Schadenereignis unmittelbar bevorsteht, jedoch noch nicht eingetreten ist?
Von Nachbesserungsbegleitschäden spricht man, wenn durch das Fehlen vereinbarter Eigenschaften am eigenen Gewerk zur Nachbesserung mangelfreie Arbeiten anderer Handwerker beschädigt oder zerstört und danach wiederhergestellt werden müssen. Wichtig: Es gab vorher keinen Sachschaden!
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ohne integrierte Nachbesserungsbegleitschäden würde erst dann leisten, wenn ein Sachschaden an Sachen Dritter aus dem Mangel entstanden ist.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet zahlreiche weitere Bausteine, die es im Einzelfall zu analysieren gilt.
Wichtig ist, dass sie mit ausreichenden Deckungssummen an das jeweilige Betriebsrisiko angepasst ist. Hat die Betriebshaftpflicht Lücken, kann das für Steinmetze bedrohlich sein.
Hochwertige Produkte bieten viele Leistungen, auf die es im Detail ankommt – auch zu günstigen Beiträgen. Dadurch entsteht der Mehrwert im Schadenfall und macht den Unterschied auf dem Konto.
Wie bezahle ich als Handwerker nicht zu viel?
Oftmals zeigt eine Überprüfung der Versicherungen, dass man durch einen Wechsel des Tarifes oder des Versicherers dieselbe Leistung für weniger Geld bekommt. Zudem können sich auch die Bedingungen für Versicherungsverträge ändern. Nicht selten leisten neue Tarife mehr als alte, sodass Sie nach einem Versicherungswechsel besser versichert sind. Manchmal verändert sich auch die Unternehmenssituation und damit der individuelle Versicherungsbedarf.
Achten Sie auf eine bedarfsgerechte Abdeckung Ihres Betriebsrisikos. Halten Sie dabei Folgendes im Auge:
Damit Sie nicht zu hohe Beitrage bezahlen, im Schadenfall aber ausreichend abgesichert sind. // Jetzt Kontakt aufnehmen!
In der Betriebshaftpflichtversicherung sind gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter gegen Sie als Versicherungsnehmer inkl. mitversicherter Unternehmen und Personen gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus dem Betriebsstätten-, Produkt- und Umwelt-Risiko versichert.
Wir sind Partner zahlreicher Handwerksverbände. Profitieren auch Sie von den Sonderkonditionen und nutzen Sie den Mehrwert als Verbandsmitglied.
Ihre Steinmetze-Hotline: 0911-9292 185
Leistungen im Detail
Durch Neuerungen in der Gesetzgebung und Anpassungen an aktuelle Situationen können Unsicherheiten entstehen.
Damit Sie bei Ihren Versicherungen den Durchblick behalten und auf dem aktuellen Stand bleiben, bieten wir Ihnen jetzt den kostenlosen, unverbindlichen VersicherungsPRÜFSERVICE an.
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