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Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Wir müssen uns schon frühzeitig um eine zusätzliche Vorsorge kümmern. Wer heute schon erkennt, wie viel Geld ihm im Alter wirklich fehlen wird, kann jetzt gegensteuern. Helfen Sie Ihren Mitarbeitenden, ihre Rentenlücke durch eine betriebliche Altersvorsorge zu verringern. Dank staatlicher Förderung sparen sie Steuern und Sozialabgaben! Seit 01.01.2022 ist der 15 % Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung verpflichtend.
So machen Sie sich als Arbeitgeber attraktiv. Sie bieten Ihrem Team einen echten Mehrwert, der die Verbundenheit zu Ihrer Praxis stärkt. Dies steigert die Motivation und unterstützt Ihre Mitarbeiter maßgeblich.
Betriebliche Altersversorgung ohne großen Verwaltungsaufwand? Das geht! Qualifizierte Beratung, effiziente Prozesse und digitale Tools machen es möglich. Die Umsetzung ist dabei transparent, so dass Sie immer wissen, was passiert.
Behalten Sie den Durchblick bei der heterogenen Versorgungslandschaft. Unsere Experten im Vorsorgemanagement beraten Sie umfassendes rundum das Thema Betriebliche Altersversorgung. Von der professionellen Prüfung bis hin zur Strukturierung bestehender Versorgungswerke stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, Ihre individuelle Altersversorgung durch eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung zu ergänzen. Heute gilt für den „Normalverdiener“, dass max. ein gesetzliches Altersrentenniveau von ca. 45 % erreicht wird. Zudem gilt seit einigen Jahren das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass alle späteren Alterseinkünfte in voller Höhe der Versteuerung unterliegen. Ähnlich wie bei den Arbeitseinkommen muss man sich an die Begriffe Brutto- bzw. Nettorente gewöhnen.
Das heißt: Die gesetzliche Rentenversicherung stellt künftig nur noch eine Basisversorgung dar!
Das bedeutet aber auch: Jeder Arbeitnehmer muss eigenverantwortlich einen großen Teil seiner Altersversorgung selbst organisieren. // Jetzt Kontakt aufnehmen!
Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Wir müssen uns schon frühzeitig um eine zusätzliche Vorsorge kümmern. Für viele ist die Rentenlücke jedoch ein abstrakter Begriff. Wer aber heute schon erkennt, wie viel Geld ihm im Alter wirklich fehlen wird, kann jetzt gegensteuern und die Lücke verkleinern oder gar schließen.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) stößt dabei zunehmend auf positive Resonanz. Nicht zuletzt, da der Gesetzgeber allen Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, einen Anspruch auf eine staatlich geförderte Entgeltumwandlung einräumt. Helfen Sie Ihren Mitarbeitenden, ihre Rentenlücke durch eine betriebliche Altersvorsorge zu verringern. Dank staatlicher Förderung sparen diese Steuern und Sozialabgaben.
... Arbeitgeber
Dadurch: geringere Mitarbeiterfluktuation, Einsparung bei Neubesetzung
Unkomplizierte Abwicklung: sehr geringer Verwaltungsaufwand, keine zusätzlichen Kosten, transparente Umsetzung
Keine Bilanzierung der Versorgungsverpflichtungen
Renten sind sicher und risikolos für Ihr Unternehmen
Bei Ausscheiden Ihres Mitarbeiters: Die Direktversicherung kann vom Mitarbeiter fortgeführt werden.
... Arbeitnehmer
Sicherung einer attraktiven staatliche Förderung und Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben
Finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers durch Arbeitgeberzuschuss und/oder echte Arbeitgeberbeiträge
Bei Ausscheiden bleibt Anwartschaft auf Versorgung erhalten (Vertragsübernahme durch neuen AG oder privat)
Günstigere (Gruppen-)Konditionen als bei privater Vorsorge
Durch Umwandlung von Gehaltserhöhungen in eine Direktversicherung umgeht Ihr Mitarbeiter die kalte Progression. (mehr Rente und weniger Steuern statt weniger Nettoeinkommen durch höhere Steuersätze)
Als häufigste Form der betrieblichen Altersversorgung hat sich die Direktversicherung als feste Größe etabliert. Ein Teil des Gehalts wird dabei in Beiträge zur Altersvorsorge umgewandelt, die sog. Entgeltumwandlung. Diese Beiträge sind bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei, die Direktversicherung zahlt sich also ganz besonders für Ihre Arbeitnehmer aus.
Finanziert werden können diese Beiträge
Seit 01.01.2022 ist der 15 % Arbeitgeberzuschuss zur Betrieblichen Altersversorgung verpflichtend. Dies gilt nunmehr für alle Verträge, außer den nicht versicherungsförmigen Durchführungswegen, wie Unterstützungskasse und Pensionszusage.
Jedes Unternehmen, das vor 2019 eine versicherungsgestützte Betriebsrente angeboten hat, ist hiervon betroffen. Um diese Herausforderung zu meistern, haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
1. Wie gehe ich als Arbeitgeber vor?
Damit der BRSG-Pflichtzuschuss auch für Bestandsverträge rechtzeitig berücksichtigt wird, müssen Sie rechtzeitig entsprechende Schritte einleiten. Sämtliche Entgeltumwandlungen, die über Pensionskassen, Direktversicherungen und Pensionsfonds zustande kamen, sind betroffen. Für jeden einzelnen Vertrag muss mit jeder einzelnen Gesellschaft eine Lösung ermittelt werden. Dies gilt auch für Sonderfälle, beispielsweise, wenn sich Mitarbeitende in Elternzeit befinden.
Handlungsbedarf für Arbeitgeber, die keinen pauschalen Zuschuss gewähren: Arbeitgeber, die bereits vor dem 1. Januar 2019 auf freiwilliger Basis Zuschussregelungen getroffen haben, sollten zudem dringend die Möglichkeiten einer Anrechnung auf den gesetzlichen Pflichtzuschuss prüfen.
2. Entstehen beim verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss Lohnnebenkosten?
Wenn die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses die Sozialversicherungsfreigrenze (4 % der Beitragsbemessungsgrenze, für 2021 entspricht das 6.700 Euro/Monat beziehungsweise 80.400 Euro/Jahr) übertritt, sind Sozialversicherungsbeiträge auf den überschießenden Teil zu entrichten (keine Minderung auf die gesetzliche Mindesthöhe des Arbeitgeberzuschusses). Jedoch können Entgeltumwandlung und Zuschuss durch den Arbeitgeber einvernehmlich aufeinander abgestimmt werden, sodass die Sozialversicherungsfreigrenze nicht überschritten wird.
3. Welche steuerliche Bedeutung für mein Unternehmen hat das BRSG?
Steuerrechtliche Neuerungen brachte das BRSG für die bisherigen Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Angehoben wurde der steuerfreie Höchstbetrag der Entgeltumwandlung von 4 % auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze; der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag bleibt aber weiterhin bei 4 %. Wichtig: nicht versicherungsförmige Durchführungswege wie Unterstützungskasse und Direktzusage bleiben weiterhin unbegrenzt lohnsteuerbefreit.
In 7 Schritten zur rechtssicheren Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG)
1. Handlungsbedarf prüfen
Haben Sie bereits für alle Mitarbeitenden ein Zuschussmodell, erfüllen Sie möglicherweise bereits alle Arbeitgeberpflichten. In einem kurzen Gespräch können wir dies klären und Ihnen die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften bestätigen.
2. Zuschussart bestimmen
Je nach Bestandsstruktur, dem Gehaltsniveau und dem Verwaltungsaufwand ab, den Sie leisten können, entscheidet sich, ob ein pauschaler oder ein spitzer Arbeitgeberzuschuss das richtige für Ihr Unternehmen ist.
3. Umsetzungsvariante wählen
Sie als Arbeitgeber bestimmen, ob die bestehenden Entgeltumwandlungsvereinbarungen angepasst werden oder ein Neuvertrag abgeschlossen wird, um Ihre Zuschusspflicht zu erfüllen.
4. Bestandsverträge auf Zuschusspflicht prüfen
Kategorisieren Sie Ihre bestehenden Verträge, um einen besseren Überblick zu erhalten und den Verwaltungsaufwand abschätzen zu können. Wir beraten Sie gerne.
5. Mitarbeiter informieren
Wir übernehmen die Mitarbeiterinformation über Ihr Zuschussmodell und dokumentieren das Gespräch mit Ihren Mitarbeitenden für die arbeitsrechtlich saubere Umsetzung Ihres Zuschussmodells.
6. Dokumente anpassen
In Ihrer Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung muss Ihr Zuschussmodell niedergeschrieben sein und Entgeltumwandlungsvereinbarungen mit Ihren Mitarbeitenden müssen angepasst werden. Auch hier übernehmen wir gerne die erforderlichen Anpassungen für Sie.
7. Umsetzen und Verwalten
Die bAV-Administration für Ihr Unternehmen wird durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz komplexer. Ihre Personalabteilung wird von uns bei der Umsetzung unterstützt und beraten, was zukünftig getan werden muss.
Die einfachste Lösung mit dem geringsten Verwaltungsaufwand ist die Direktversicherung. Ihr persönliche Betreuer vor Ort unterstützt Sie bei allen notwendigen Formalitäten.
Durch die Direktversicherung ist die bAV des Arbeitgebers besonders haftungssicher. Als Versorgungsträger stehen wir für die versprochenen garantierten Leistungen zu 100 % ein. Und auch darüber hinaus unterstützt Helmsauer bei der rechtssicheren Ausgestaltung der bAV, z. B. durch die passende Versorgungsordnung.
Keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren entstehen Ihnen mit unserer Direktversicherung. Sparpotenzial entsteht durch die hohe Bindungswirkung der bAV: so können sogar die Fluktuationskosten gesenkt werden. Außerdem reduziert der Arbeitgeber bei einer echten arbeitgeberfinanzierten bAV seine Sozialabgaben (im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung).
Unsere spezialisierten Fachabteilungen analysieren und vergleichen Ihre Versicherungsverträge. Es erfolgt eine versichererunabhängige und professionelle Überprüfung. Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail das Ergebnis der Überprüfung sowie hilfreiche Empfehlungen zur Optimierung Ihrer Versicherungen.
Attraktive Gesundheitsleistungen für zufriedene Mitarbeiter
Für den Fall der Fälle
So schützen Sie sich aktiv gegen die Folgen von Cyberkriminalität!
Zugeschnittene Fort- und Weiterbildungen finden Sie in der Helmsauer Akademie
Über 70000 Versicherungskunden
120 Kliniken und mehr als 175 MVZ als Mandanten
Partner zahlreicher Ärzteverbünde
Seit 1963 für Sie erfolgreich.
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Wir bieten ein breites und außergewöhnliches Portfolio, das aus den Erkenntnissen unserer langjährigen Erfahrung in Verbindung mit den Herausforderungen unserer Kunden entsteht.
Dabei nehmen wir Ihre Bedürfnisse persönlich – Ihnen stehen über 550 qualifizierte und serviceorientierte Mitarbeiter an 31 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz für Ihre Anliegen gerne, auch bei Ihnen vor Ort, zur Verfügung.