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Sie benötigen eine leistungsstarke Arzthaftpflichtversicherung zum Schutz gegen Schadensersatzansprüche und Behandlungsfehlervorwürfe aus der ärztlichen Tätigkeit in Ihrer Praxisklinik.
Seit vielen Jahren sinkt die Zahl der Arzthaftpflichtversicherer und das Beitragsniveau steigt stetig an. Als Spezialversicherungsmakler ist die Arzthaftpflicht unsere Kernkompetenz. Wir trotzen diesem Trend durch unsere individuell entwickelten Produkte mit starkem Preis-Leistungs-Verhältnis.
Spezialkonzepte für Ihre Praxisklinik mit besonders günstigen Konditionen und umfangreicher Leistung. Nutzen Sie die Vorteile eines eigens auf Ihre Bedürf nisse abgestimmten Produkts mit zu sätzlichen Services zur Prävention und Schadensvermeidung!
Mit einer speziellen Arzthaftpflicht-Schadenhotline stellen wir sicher, dass Sie im Schadenfall umgehend von unseren Experten beraten werden. Wir sichern bei Bedarf den Rückruf eines Fachanwaltes für Medizinrecht binnen einer Stundenachtelefonischer Schadenmeldung zu. Professionelles Schadenmanagement ist das A und Ofür das Ausmaß der Schadenfolgen.
Über eine Vielzahl an Kooperationen mit Facharzt-und Berufsverbänden bieten wir nicht nur individuelle und leistungsstarke Arzthaftpflichtversicherungen für die Praxisklinik, sondern auch zusätzliche Services, wie z.B. garantierte Bearbeitungszeiten, Kündigungsschutz im Schadenfall, Prävention vor Behandlungsfehlern, professionelles Schadenmanagement und kostenlose, zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen rund um das Thema Arzthaftung.
Die ärztliche Tätigkeit birgt hohe Risiken, die entsprechend abgesichert werden müssen. Somit ist die Arzthaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen zum Schutz der Existenz. Die Arzthaftpflichtversicherung übernimmt nicht nur Schäden, sondern bietet auch die Prüfung der gestelltenAnsprüche und die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Zusätzlich bestehtd ie Pflicht zur Unterhaltung einer entsprechenden Arzthaftpflichtversicherung als Voraussetzung für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung // Jetzt Kontakt aufnehmen!
Eine 34-jährige Patientin klagte über Schmerzen im linken Bein, in der oberen Wade. Der Hausarzt riet der adipösen Patientin nicht so enge Strümpfe zu tragen und schickte die Dame nach Hause.
Dort verschlimmerten sich die Schmerzen in den folgenden Stunden zunehmend. Die Patientin kontaktierte die Praxis, wurde aber von der Arzthelferin nicht zum Arzt durchgestellt, laut Aussage des Ehemanns mit der Begründung, dass so viel zu tun sei. Am frühen Abend wurde die Patientin notfallmäßig in die Klinik eingeliefert. Die Patientin erlitt eine Lungenembolie aufgrund einer Thrombose. Es verging zu viel Zeit, bis die Patientin im Krankenhaus adäquat behandelt werden konnte, weshalb die Patientin heute Apallikerin ist. Die Kosten pro Tag betragen ca. 31.200 €. Diese Kosten werden neben Anwalts-/Prozesskosten, Schadensersatz-/Schmerzensgeldern, etc. von der Deckungssumme des Arztes getragen. Übersteigen die Kosten im Laufe der Zeit die Deckungssumme, so haftet der Arzt mit seinem Privatvermögen.
Ein 52-jähriger Patient stellte sich mit Verdacht auf eine Pilzinfektion im Mund vor. Die Allgemeinmedizinerin versicherte dem Patienten, dass Sie sich bei ihm melden würde, sofern das abgenommene Blutbild auffällig wäre.
Einstweilen wurde er mit einem Rezept über eine antimykotische Mundspülung mit dem Hinweis sich nach ca 14 Tagen zu melden, sollte dieser nicht weg sein. Der Anruf bzgl. des Blutbildes, welches einen pathologischen Blutzuckerwert nachwies, erfolgte nicht mehr. Der Patient litt in den Folgejahren an Schlaf- und Sehstörungen, erhöhtem Durstgefühl bis hin zu Schmerzen in den Füssen, die als Polyneuropathie aufgrund Diabetes erst 2,5 Jahre nach dem ursprünglichen Termin diagnostiziert wurde. Die fehlende Beauskunftung des Patienten über das pathologische Blutbild sowie der dadurch verspätete Therapieeinsatz wurde durch einen Sachverständigen als grob fehlerhaft eingestuft. Der Arzthaftpflichtversicherer leistete eine Vergleichszahlung i.H.v. 48.000 € nebst Anwaltskosten.
Verschärfungen in der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte
Der Gesetzgeber hatte zum 20.07.2021 neueRegelungen zur Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte, Berufsausübungsgemeinschaften(BAG) und MVZ in § 95e SGB V geschaffen.
Neu ist, dass nunmehr bundesweit eine Mindestversicherungssummefestgelegt ist, um sicherzustellen den Patienten im Falle eines Behandlungsfehlers adäquat entschädigen zu können.
Für Vertragsärzte ohne angestellte Ärzteund ermächtigte Ärzte gilt: eine Mindestversicherungssumme von 3 Mio. € je Fall,2-fach maximiert (d.h.6Mio. € pro Jahr)
Für Vertragsärzte mit angestellten Ärzten, BAG und MVZ gilt: eine Mindestversicherungssumme von 5 Mio. € je Fall, 3-fach maximiert (d.h. 15 Mio. € pro Jahr)
Vor kurzem wurde über noch höhere Summen diskutiert.Der SpitzenverbandBund der Krankenkassen hatte bis zum20. Januar 2022 Zeit, mit der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung höhere Mindestversicherungssummen zu verein baren. Dieser jeweilige Mindestversicherungsschutzmuss bei Praxisübernahmeoder Genehmigungvon Anstellungen dem Zulassungsausschuss nachgewiesen werden. Zudembesteht eine Meldepflicht, wenn kein ausreichender Versicherungsschutz vorliegt, der Versicherungsvertrag endet oderbeeinträchtigende Änderungen bei der Police zu befürchten sind. Auch können die Zulassungsausschüsse das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftlichtversicherung von sich aus überprüfen.
Bei Verstößen gegen dieneuen Regeln kann der Zulassungsausschussdas Ruhen der Zulassung oder, im Extremfall sogar, den Entzug der Zulassungbeschließen. Eine Art Gnadenfrist gibt es aber noch: Nach § 95e Abs. 6 S. 1 SGB V müssen die Zulassungsaus schüsse die bei ihnen zugelassenen Vertragsärzte, MVZ, BAG und ermächtigten Ärzte bis zum 20. Juli 2023 erstmals dazu auffordern, das Bestehen eines ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes innerhalb einer Fristvon drei Monaten nachzuweisen.
Die beste Versicherung ist immer die, die mangar nicht nutzen muss. Das trifft selbstverständlich auchauf die Haftpflicht versicherung zu, denn welcher Arzt möchte gerne einen Fehler begehen? Kommt es allerdings dochzu der Situation, dass Sie in Anspruch genommen werden könnten, ist es um so wichtiger, dassmöglichst alle Risiken versichert sind. Vor allem bei Arzthaftpflichtschäden kann dies durchaus Beträge in sechs- oder siebenstelliger Höhe betreffen. Wichtig ist, dass die Arzthaftpflicht immer auf einem aktuellen Stand sein sollte, sprich die aktuellen AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) beinhaltet und noch wichtiger: die Arzthaftpflichtversicherung muss stets den aktuellen Gegebenheiten angepasst sein. Wir stellen bei unseren Praxisklinik-Kundinnen und Kunden häufig fest, dass eine bestehende Arzthaftpflichtversicherung eine viel zu geringe Deckungssumme aufweist, erhebliche Risiken gar nicht abdeckt oder schlichtweg nicht alle Ärzte versichert sind. Wir ermitteln Ihren individuellen Bedarf und besprechen mit Ihnen die wesentlichen Dinge, die eine Arzthaftpflichtversicherung für eine Praxisklinik beinhalten sollte.
Die Helmsauer Gruppe bietet als Service für Sie die Prüfung Ihrer bestehenden Haftpflichtversicherung an. Sie erhalten im Anschluss eine Bescheinigung, die sowohl die Versicherungssumme nennt als auch die wesentlichen Eckpunkte des Vertragsinhalt wiedergibt sowie ausweist, dass die abgeschlossene Haftpflichtversicherung den gesetzlichen Vorgaben genügt.
Die Arzthaftpflichtversicherung ist unsere Kernkompetenz. Wir sind einer der führenden Arzthaft pflichtversicherungsmakler in Deutschland und betreuen über 25.000 Berufshaftpflichtverträge.
Als Minimaldeckungbenötigen Sie für Personen- und Sachschäden eine pauschale Deckungssumme von 5.000.000 Euro und 1.000.000 Euro bei Vermögensschäden. Aufgrund der Schadenentwicklung sind mittler weile auch 7.500.000 Euro und 10.000.000 Euro je nach Tätigkeitsumfang anzuraten.
Wichtig ist zudem der erweiterte Strafrechtsschutz, die Mitversicherung aller angestellten Fachärzte und ggf. weiterer Praxisstandorte sowie die Berücksichtigung der Rechtsform der Praxis.
Leistungen des Produkts im Detail
Unsere spezialisierten Fachabteilungen analysieren und vergleichen Ihre Versicherungsverträge. Es erfolgt eine versichererunabhängige und professionelle Überprüfung. Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail das Ergebnis der Überprüfung sowie hilfreiche Empfehlungen zur Optimierung Ihrer Versicherungen.
Gezielter Schutz für den Fall derFälle
So schützen Sie sich aktiv gegen die Folgen von Cyberkriminalität!
Vermeiden Sie eine Deckungslücke durch Unterversicherung
Zugeschnittene Fort- und Weiterbildungen fnden Sie in der Helmsauer Akademie
Über 70000 Versicherungskunden
120 Kliniken und mehr als 175 MVZ als Mandanten
Partner zahlreicher Ärzteverbünde
Seit 1963 für Sie erfolgreich.
Inhabergeführte Unternehmens-gruppe
Über 550 Kolleginnen und Kollegen
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Über 180 Kundenberater zur persönlichen Betreuung vor Ort
Die inhabergeführte Helmsauer Gruppe ist bereits seit 1963 erfolgreich tätig. Unsere hohe Spezialisierung in verschiedenen Branchen ermöglicht zielgerichtete und passgenaue Lösungen in den Bereichen Versicherung, Finanzdienstleistung, Beratung, Weiterbildung und IT-Service.
Wir bieten ein breites und außergewöhnliches Portfolio, das aus den Erkenntnissen unserer langjährigen Erfahrung in Verbindung mit den Herausforderungen unserer Kunden entsteht.
Dabei nehmen wir Ihre Bedürfnisse persönlich – Ihnen stehen über 550 qualifizierte und serviceorientierte Mitarbeiter an 31 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz für Ihre Anliegen gerne, auch bei Ihnen vor Ort, zur Verfügung.